Erwägungsgrund 7 32016D1124
Angesichts der Vorteile, die von der Entwicklung technischer Lösungen wie etwa eines Demonstrationsprojekts zu erwarten sind, sollte der Beschluss, der die entsprechende Zusammenarbeit begünstigt, grundsätzlich unterstützt werden. Allerdings sollte der Beschluss Bedingungen enthalten, mit denen die Interessen der Union an den vorstehenden Punkten gewahrt werden.