Erwägungsgrund 8 32016D1124
Es ist zweckmäßig, den von den Mitgliedstaaten im Namen der Union in der Ständigen Kommission von Eurocontrol einzunehmenden Standpunkt zu den Beschlüssen dieser Kommission über die zentralen Dienste festzulegen —
Es ist zweckmäßig, den von den Mitgliedstaaten im Namen der Union in der Ständigen Kommission von Eurocontrol einzunehmenden Standpunkt zu den Beschlüssen dieser Kommission über die zentralen Dienste festzulegen —