Erwägungsgrund 5 32016D1124
Die Eurocontrol-Agentur schlug am 6. April 2016 der Ständigen Kommission vor, den auf dem Vorschlag beruhenden Beschluss über die EAGDCS in einem schriftlichen Verfahren anzunehmen.
Die Eurocontrol-Agentur schlug am 6. April 2016 der Ständigen Kommission vor, den auf dem Vorschlag beruhenden Beschluss über die EAGDCS in einem schriftlichen Verfahren anzunehmen.