Erwägungsgrund 3 32016D1124
Aufgrund des mit Beschluss (EU) 2015/2394 festgelegten Standpunkts der Union verabschiedete die Ständige Kommission am 9. Dezember 2015 keinen Beschluss über die EAGDCS und ersuchte die Eurocontrol-Agentur, die Überarbeitung des Vorschlags in enger Zusammenarbeit mit den Branchenvertretern fortzusetzen und eine Bewertung der wirtschaftlichen Kosten der EAGDCS vorzulegen.