Erwägungsgrund 6 32016D1124
Der Beschluss betrifft die Entwicklung der EAGDCS. Er entfaltet Rechtswirkungen, da er Bereiche regelt, die unter das Unionsrecht fallen und auf die er sich je nach seinem Inhalt konkret auswirken kann. Er wirkt sich möglicherweise auf den Nutzen aus, der sich aus den technischen Arbeiten des gemeinsamen Unternehmens SESAR zu den Data-Link-Diensten ergibt, und — angesichts der Rolle der Europäischen Agentur für Flugsicherheit („EASA“) — auf das Risiko einer fehlenden Abstimmung im Bereich Zertifizierung und Aufsicht, und dadurch auf das Risiko, dass die Einnahmen aus den Streckengebühren und den Unionsmitteln ineffizient ausgegeben werden, sowie auf die Kosteneffizienz entsprechender Einführungstätigkeiten der Union im Zusammenhang mit dem SESAR-Projekt.