Erwägungsgrund 11 32016D1222
Seit 2012 ist der finanzpolitische Rahmen Spaniens gestärkt worden, unter anderem, um Abweichungen zu verhindern und auf allen staatlichen Ebenen das Erreichen der jeweiligen, Defizit-, Schuldenstands- und Ausgabenziele sicherzustellen. Seit der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 hat Spanien seinen finanzpolitischen Rahmen weiter gestärkt durch die Änderung des Stabilitätsgesetzes von 2012, die Anreize zum Abbau der Zahlungsrückstände des öffentlichen Sektors gegenüber liefernden Unternehmen schaffen sollte, und durch die Einrichtung einer unabhängigen finanzpolitische Institution (AIReF) im November 2013. Spaniens Stabilitätsgesetz sieht zwar Instrumente für die Prävention und Korrektur von Abweichungen von seinen finanzpolitischen Zielen vor, die Erfahrungen der Jahre 2014 und 2015 haben allerdings gezeigt, dass diese Instrumente in einem größeren Maße hätten eingesetzt werden können. Nach der Empfehlung der Kommission vom 9. März 2016 hat die spanische Regierung begonnen, Korrekturmaßnahmen des Stabilitätsgesetzes über die regionale Verwaltung durchzusetzen, die zuvor nicht durchgeführt worden waren. Darüber hinaus hat die Zentralregierung Ausgabenkürzungen in der Höhe von 2 Mrd. EUR verabschiedet.