Erwägungsgrund 4 32016D1222
In seiner Empfehlung vom 21. Juni 2013 hat der Rat empfohlen, dass Spanien ein Gesamtdefizit von 6,5 % des BIP im Jahr 2013, 5,8 % des BIP im Jahr 2014, 4,2 % des BIP im Jahr 2015 und 2,8 % des BIP im Jahr 2016 erreichen sollte, was ausgehend von der auf 2016 ausgeweiteten Frühjahrsprognose 2013 der Kommission einer Verbesserung des strukturellen Saldos um 1,1 %, 0,8 %, 0,8 % bzw. 1,2 % des BIP in den Jahren 2013 bis 2016 entspricht. Um diese Verbesserung zu erreichen, wurde Spanien aufgefordert, Zusatzmaßnahmen zu ergreifen, die sich auf 2 %, 1 % bzw. 1,5 % des BIP in den Jahren 2014, 2015 bzw. 2016 beliefen. Darüber hinaus wurde Spanien aufgefordert, i) die Wirksamkeit des institutionellen Rahmens zu steigern, indem es die Transparenz bei der Umsetzung des Haushaltsstabilisierungsgesetzes weiter erhöht und einen unabhängigen Rat für Finanzpolitik einsetzt, der Analysen durchführt, Ratschläge erteilt und die Übereinstimmung der Haushaltspolitik mit den nationalen Haushaltsvorschriften und den einschlägigen Unionsvorschriften überwacht, ii) konkrete Schritte zur Eindämmung des wachsenden strukturellen Defizits im Sozialversicherungssystem zu unternehmen und iii) die Wachstumsfreundlichkeit der Konsolidierung stärker in den Vordergrund zu rücken und zu diesem Zweck u. a. die Ausgaben und das Steuersystem systematischen Überprüfungen zu unterziehen. Schließlich wurde in der Empfehlung auch darauf hingewiesen, dass es für den Erfolg der Haushaltskonsolidierungsstrategie wichtig sei, die Haushaltskonsolidierung gemäß den Empfehlungen, die der Rat im Rahmen des Europäischen Semesters und des Verfahrens bei makroökonomischen Ungleichgewichten an Spanien gerichtet hat, durch umfassende Strukturreformen zu stützen.