Erwägungsgrund 7 32016D1222
In späteren Bewertungen wurde die Gefahr der Nichterfüllung der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 erneut unterstrichen. Im Juli 2014 gelangte der Rat zu dem Schluss, dass die im Stabilitätsprogramm für 2014 aufgeführten Maßnahmen zur Stützung der Haushaltsstrategie detaillierter dargelegt werden müssten und zusätzliche Anstrengungen erforderlich seien, um der Empfehlung in vollem Umfang nachzukommen. Aufgrund seiner Bewertung des Stabilitätsprogramms 2015 gelangte der Rat im Juli 2015 zu der Auffassung, dass die Gefahr bestehe, dass Spanien die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht einhalten würde. Die Kommission zog in ihren Stellungnahmen zu den Übersichten über die Haushaltsplanung Spaniens für 2014, 2015 und 2016 ebenfalls den Schluss, dass Spanien Gefahr laufe, die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts nicht einzuhalten. Die Kommission wies unter anderem auf Risiken im Zusammenhang mit der Tatsache hin, dass die strukturellen Anstrengungen gemäß der Haushaltsplanung geringer ausfielen als vom Rat empfohlen. Darüber hinaus wies die Kommission auf die Gefahr der Nichterreichung des Zielwerts für das öffentliche Gesamtdefizit hin.