Erwägungsgrund 8 32016D1222
Am 9. März 2016 gelangte die Kommission auf der Grundlage ihrer Winterprognose 2016 ferner zu dem Schluss, dass die Einhaltung der Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits in Gefahr sei, da das Zwischenziel für 2015 für den Gesamtsaldo des Staates von 4,2 % des BIP noch immer erheblich überschritten werden dürfte und bis zu diesem Zeitpunkt umgesetzte Konsolidierungsanstrengungen deutlich hinter den Empfehlungen zurückgeblieben seien. Ausgehend davon erteilte die Kommission Spanien die Empfehlung, größere Anstrengungen zu unternehmen, um die Befolgung der Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde Spanien empfohlen, i) Maßnahmen zu ergreifen, um eine rechtzeitige und dauerhafte Korrektur des übermäßigen Defizits zu gewährleisten, auch indem es, sofern angezeigt, vollen Gebrauch von den präventiven und korrektiven Instrumenten macht, die das spanische Stabilitätsgesetz vorsieht, um Abweichungen von den Defizit-, Schuldenstands- und Ausgabenzielen unterhalb der zentralstaatlichen Ebene unter Kontrolle zu bringen, und ii) der Kommission in seiner aktualisierten Übersicht über die Haushaltsplanung 2016 oder spätestens in einem eigenen Abschnitt des bevorstehenden Stabilitätsprogramms 2016 über die infolge dieser Kommissionsempfehlung getroffenen Maßnahmen zu berichten.