Art. 5 32016D1351
Das Beschäftigungsverhältnis eines Bediensteten auf Zeit darf nur nach den Vorschriften dieses Statuts und nur zur Besetzung einer freien Planstelle begründet werden, wobei die im Haushaltsplan der Agentur ausgewiesene höchstzulässige Planstellenzahl nicht überschritten werden darf.