Art. 57 32016D1351
In Ausnahmefällen kann dem Bediensteten auf Zeit auf Antrag ein unbezahlter Urlaub aus zwingenden persönlichen Gründen gewährt werden. Artikel 15 bleibt während des unbezahlten Urlaubs aus persönlichen Gründen anwendbar.Die Zustimmung gemäß Artikel 15 wird einem Bediensteten auf Zeit nicht gewährt, wenn der Zweck des Urlaubs die Aufnahme einer entgeltlichen oder unentgeltlichen beruflichen Tätigkeit ist, zu der Lobbying oder Beratung in Bezug auf die Agentur gehört oder die zu einem Konflikt oder der Möglichkeit eines Konflikts mit den legitimen Interessen der Agentur führen könnte.Die Anstellungsbehörde setzt die Dauer des Urlaubs fest, der nicht mehr als ein Viertel der abgeleisteten Dienstzeit betragen und nicht höher sein darf als Die Dauer des gemäß Absatz 3 gewährten Urlaubs wird bei Anwendung des Artikels 40 Absatz 2 nicht angerechnet.Während des unbezahlten Urlaubs ist die in Artikel 68 vorgesehene Sicherung bei Krankheit und Unfällen unterbrochen.Ein Bediensteter auf Zeit, der nicht erwerbstätig ist, kann, nachdem er spätestens in dem auf den Beginn des Urlaubs aus persönlichen Gründen folgenden Monat einen entsprechenden Antrag gestellt hat, weiter den in Artikel 68 vorgesehenen Schutz beanspruchen, sofern er die Beiträge, die in Artikel 68 vorgesehen sind, während der Dauer des Urlaubs zur Hälfte trägt; die Beiträge werden nach dem letzten Grundgehalt des Bediensteten auf Zeit berechnet.Weist ein Bediensteter auf Zeit ferner nach, dass er bei keiner anderen Versorgungseinrichtung Ruhegehaltsansprüche erwerben kann, so kann er auf Antrag weiterhin neue Ruhegehaltsansprüche während der Dauer seines unbezahlten Urlaubs erwerben, sofern er einen Beitrag entrichtet, der dreimal so hoch ist wie der in Artikel 90 vorgesehene Satz; die Beiträge werden nach dem der Besoldungsgruppe und der Besoldungsstufe des Bediensteten entsprechenden Grundgehalt berechnet.Frauen, deren Mutterschaftsurlaub vor Ende ihres Vertrags beginnt, haben Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld.