Beschluss (EU) 2016/1790 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“)
Eine informelle Abstimmung wird von der WP.29 durchgeführt, um festzustellen, ob die Zustimmung aller Vertragsparteien zu diesen Änderungen am Übereinkommen erzielt werden kann, bevor das Verfahren gemäß Artikel 13 zur Änderung des Übereinkommens eingeleitet wird. Die Union sollte diesen Änderungen zustimmen.
Erwägungsgrund 10 32016D1790
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