Erwägungsgrund 11 32016D1790
Nachdem durch die informelle Abstimmung in der WP.29 bestätigt wurde, dass die Zustimmung aller Vertragsparteien zu den vorgeschlagenen Änderungen am Übereinkommen vorliegt, sollte der Präsident des Rates den Vertreter der Union benennen, der befugt ist, gemäß Anhang III Nummer 3 des Beschlusses 97/836/EG und gemäß dem Verfahren des Artikels 13 Absatz 1 des Übereinkommens den Wortlaut der vorgeschlagenen Änderungen dem Generalsekretär der Vereinten Nationen mitzuteilen —