Beschluss (EU) 2016/1790 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“)
Die Vorschläge für die Revision 3 des Übereinkommens und zur Anhebung der Schwelle für die Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip von zwei Dritteln auf vier Fünftel entsprechen den Verhandlungszielen, die im Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen innerhalb der WP.29 für die Revision 3 des Übereinkommens festgelegt wurden.
Erwägungsgrund 7 32016D1790
Erwägungsgrund 7 32016D1790Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen