Beschluss (EU) 2016/1790 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“)
Auf ihrer 162. Sitzung im März 2014 nahm die WP.29 Kenntnis von den Vorschlägen der informellen Gruppe für die Revision 3 des Übereinkommens und forderte die Vertragsparteien des Übereinkommens auf, ihre nationalen Verfahren zur Prüfung der Vorschläge zur Änderung des Übereinkommens einzuleiten.
Erwägungsgrund 5 32016D1790
Erwägungsgrund 5 32016D1790Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen