Beschluss (EU) 2016/1790 des Rates vom 17. Juni 2016 über den Abschluss der Revision 3 des Übereinkommens der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können, und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden („Geändertes Übereinkommen von 1958“)
Am 15. Juli 2013 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen innerhalb der WP.29 zur Änderung des Übereinkommens. Die Kommission verhandelte im Namen der Union über Vorschläge zur Änderung des Übereinkommens im Rahmen der informellen, von der WP.29 eingerichteten Gruppe.
Erwägungsgrund 4 32016D1790
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