Erwägungsgrund 6 32016D1790
Auf ihrer 164. Sitzung im November 2014 nahm die WP.29 Kenntnis von einem Vorschlag, der von einer Reihe von Vertragsparteien des Übereinkommens vorgelegt wurde und die Anhebung der Schwelle für die Abstimmung nach dem Mehrheitsprinzip bei der Festlegung neuer UN-Regelungen und der Änderung bestehender UN-Regelungen von zwei Dritteln auf vier Fünftel vorsieht. Der Vertreter der Union kündigte die Absicht an, auf einen koordinierten Standpunkt der EU-Mitgliedstaaten zu diesem Vorschlag hinzuwirken.