Erwägungsgrund 5 32016D1841
Das Übereinkommen von Paris gibt unter anderem ein langfristiges Ziel vor, das mit den Bestrebungen im Einklang steht, den weltweiten Temperaturanstieg bei deutlich weniger als 2 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und die Bemühungen fortzusetzen, ihn bei 1,5 °C über dem vorindustriellen Niveau zu halten. Zur Verwirklichung dieses Ziels werden die Vertragsparteien aufeinanderfolgende national festgelegte Beiträge erarbeiten, übermitteln und beibehalten.