Erwägungsgrund 9 32016D1841
Der Rat bekräftigte in seinen Schlussfolgerungen vom 18. September 2015, dass die Union und ihre Mitgliedstaaten beabsichtigen, im Rahmen des Übereinkommens von Paris gemeinsam zu handeln, und begrüßte die Absicht Norwegens und Islands, sich an dieser gemeinsamen Maßnahme zu beteiligen.