Erwägungsgrund 6 32016D1841
Nach dem Übereinkommen von Paris müssen die Vertragsparteien ab dem Jahr 2023 auf der Grundlage der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und der bis dahin getroffenen Durchführungsmaßnahmen alle fünf Jahre eine weltweite Bestandsaufnahme durchführen, bei der sie die Fortschritte verfolgen und die Emissionssenkungen, Anpassung und gewährte Unterstützung prüfen, und jeder nachfolgende Beitrag einer Vertragspartei muss eine Steigerung gegenüber ihrem zum fraglichen Zeitpunkt geltenden Beitrag darstellen und ihre größtmögliche Ambition ausdrücken.