Erwägungsgrund 3 32016D1877
Die nächste Sitzung der Sachverständigengruppe findet am 24. Oktober 2016 statt, und die nächste Sitzung des UNECE-Hauptausschusses Straßenverkehr (im Folgenden „Hauptausschuss“) am 25. Oktober 2016. Dabei beabsichtigen die Sachverständigengruppe und der Hauptausschuss, Vorschläge der Vertragsparteien des AETR (im Folgenden „Vertragsparteien“) zu prüfen, die im Falle ihrer Annahme zu einer Änderung des AETR führen können, nachdem ein Verfahren zu einer solchen Änderung eingeleitet und abgeschlossen worden ist. Dies wird die in Artikel 218 Absatz 9 AEUV genannten rechtlichen Auswirkungen haben.