Erwägungsgrund 8 32016D1877
Artikel 14 des AETR eröffnet die Möglichkeit des Beitritts nur Staaten, die Mitglied der UNECE sind, und Staaten, die zur UNECE in beratender Funktion zugelassen sind. Aus diesem Grund sollte, um den Beitritt der Union zum AETR zu ermöglichen, eine Änderung des Artikels 14 vorgeschlagen werden, wonach der Beitritt von Organisationen für die regionale Integration zum AETR möglich ist. Der Beitritt der Union zu AETR sollte keinen Präzedenzfall für künftige Beitritte der Union zu anderen internationalen Organisationen darstellen.