Erwägungsgrund 6 32016D1877
Angesichts der Tatsache, dass etwaige Änderungen der Spezifikationen des digitalen Fahrtenschreibers die Grundsätze und die Funktionsweise des AETR unberührt lassen sollten, da sie lediglich regelmäßig unter Berücksichtigung der technologischen Entwicklungen aktualisiert werden sollten, sollte die Zahl der Vertragsparteien, die erforderlich ist, um diese Änderungen zu verwerfen, von einem Drittel auf mindestens die Hälfte erhöht werden.