Beschluss (EU) 2016/1877 des Rates vom 17. Oktober 2016 zur Festlegung des gemeinsamen Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in der Sachverständigengruppe zum Europäischen Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) und der Arbeitsgruppe Straßenverkehr der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Um auf dem Gebiet des Kontrollgeräts im Straßenverkehr (Fahrtenschreiber) eine gesamteuropäische Harmonisierung zu erreichen, muss ein einheitliches Beschlussfassungsverfahren geschaffen werden. In diesem Verfahren sollten die Interessen der Union und der Drittländer, die Vertragsparteien sind, Berücksichtigung finden.
Erwägungsgrund 4 32016D1877
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