Erwägungsgrund 3 32016D0002
Die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ist durch die Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ersetzt worden. Weder diese Richtlinie noch die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates gilt für die EZB.