Erwägungsgrund 2 32016D0002
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist dem Grundsatz der Kosteneffizienz verpflichtet und strebt an, bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen.
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist dem Grundsatz der Kosteneffizienz verpflichtet und strebt an, bei der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu erreichen.