Art. 37 32016D0002
Direktvergabe
Die EZB kann Aufträge auf der Basis eines einzigen Angebots vergeben, wenn der geschätzte Wert des Auftrags weniger als 20000 EUR ohne Mehrwertsteuer beträgt.
Die EZB kann Aufträge auf der Basis eines einzigen Angebots vergeben, wenn der geschätzte Wert des Auftrags weniger als 20000 EUR ohne Mehrwertsteuer beträgt.