Erwägungsgrund 10 32016D0809
Die Bedingungen von Artikel 10 Absatz 5 vierter Satz des Protokolls Nr. 36 sind für die Rechtsakte erfüllt, für die das Vereinigte Königreich seine Beteiligung mitgeteilt hat.
Die Bedingungen von Artikel 10 Absatz 5 vierter Satz des Protokolls Nr. 36 sind für die Rechtsakte erfüllt, für die das Vereinigte Königreich seine Beteiligung mitgeteilt hat.