Erwägungsgrund 6 32016D0809
Mit Beschluss 2014/857/EU des Rates wird die Mitteilung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland bestätigt, dass es sich an einigen der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, die in Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen enthalten sind, beteiligen möchte.