Erwägungsgrund 5 32016D0809
Mit Beschluss 2014/836/EU des Rates wird bestätigt, dass der Beschluss des 2008/615/JI des Rates, der Beschuss 2008/616/JI des Rates und der Rahmenbeschluss 2009/905/JI des Rates (die „Prüm-Beschlüsse“) ab dem 1. Dezember 2014 nicht mehr für das Vereinigte Königreich gelten, und verhindert, dass das Vereinigte Königreich bis zu einer erneuten Beteiligung an den Prüm-Beschlüssen zu Strafverfolgungszwecken auf die Eurodac-Datenbank zugreift. Mit dem Beschluss 2014/836/EU wurde das Vereinigte Königreich ferner aufgefordert, in einer umfassenden Durchführbarkeitsstudie zu prüfen, welchen Nutzen und welche praktischen Vorteile ihm aus einer erneuten Beteiligung an den Prüm-Beschlüssen erwachsen würden. Das Vereinigte Königreich hat die Durchführbarkeitsstudie durchgeführt und dessen Parlament hat zugestimmt, sich erneut an den Prüm-Beschlüssen zu beteiligen.