Beschluss (EU) 2016/809 der Kommission vom 20. Mai 2016 über die Mitteilung der Absicht des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, sich an Rechtsakten der Union im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit, die vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon angenommen wurden und die nicht Teil des Schengen-Besitzstandes sind, zu beteiligen
Mit Schreiben an den Präsidenten des Rates vom 22. Januar 2016 hat das Vereinigte Königreich ebenfalls unter Berufung auf Artikel 10 Absatz 5 des Protokolls Nr. 36 mitgeteilt, dass es sich an dem Beschluss 2008/615/JI, dem Beschluss 2008/616/JI und dem Rahmenbeschluss 2009/905/JI beteiligen möchte.
Erwägungsgrund 7 32016D0809
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