Erwägungsgrund 2 32016D0809
Mit Schreiben an den Ratsvorsitz vom 24. Juli 2013 hat das Vereinigte Königreich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und mitgeteilt, dass es die genannten Befugnisse der Kommission und des Gerichtshofs nicht anerkennt, was zur Folge hat, dass die einschlägigen Rechtsakte im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit und der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen ab dem 1. Dezember 2014 nicht länger für das Vereinigte Königreich gelten.