Art. 31b 32016D0849
(1)
Es ist untersagt, dass Immobilien für andere Zwecke als diplomatische oder konsularische Tätigkeiten an die DVRK verpachtet, vermietet oder ihr anderweitig zur Verfügung gestellt werden oder durch die DVRK oder zu deren Gunsten genutzt werden.
(2)
Ferner ist es untersagt, Immobilien von der DVRK zu pachten oder zu mieten, die außerhalb des Gebiets von Nordkorea liegen.