Art. 32 32016D0849
Ansprüche im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen, deren Erfüllung bzw. Durchführung unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise von Maßnahmen betroffen ist, die gemäß den Resolutionen 1718 (2006), 1874 (2009), 2087 (2013), 2094 (2013), 2270 (2016), 2321 (2016), 2356 (2017), 2375 (2017) oder 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrates verhängt wurden, einschließlich der Maßnahmen der Union oder der Mitgliedstaaten, die im Einklang mit den jeweiligen Beschlüssen des Sicherheitsrats, zu deren Umsetzung oder in Verbindung damit getroffen wurden, oder der unter den vorliegenden Beschluss fallenden Maßnahmen einschließlich Entschädigungsansprüchen und sonstigen derartigen Ansprüchen, wie etwa Schadensersatz- oder Garantieansprüche, insbesondere Ansprüche auf Verlängerung oder Zahlung einer Obligation, einer Garantie oder eines Schadensersatzanspruchs, insbesondere einer finanziellen Garantie oder Gegengarantie in jeder Form, werden nicht erfüllt, sofern sie von einer der folgenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen geltend gemacht werden:
den benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen, die in den Anhängen I, II, III, IV, V oder VI aufgeführt sind,
allen sonstigen Personen oder Einrichtungen in der DVRK, einschließlich der Regierung der DVRK und ihren öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Unternehmen und Agenturen,
Personen oder Einrichtungen, die durch eine der unter Buchstaben a und b genannten Personen oder Einrichtungen oder in deren Namen handeln, oder
Schiffseigentümern oder Charterern eines Schiffes, das gemäß Artikel 18b Absatz 1 aufgebracht oder beschlagnahmt, gemäß Artikel 18b Absatz 3 aus den Registern gelöscht oder in Anhang VI gelistet ist.