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Die PRIMA-IS umfasst folgende Einrichtungen:
ein Kuratorium, das einen Vorsitzenden und einen Ko-Vorsitzenden hat;
einen Lenkungsausschuss;
ein Sekretariat, das unter der Leitung eines Direktors steht;
einen wissenschaftlich beratenden Ausschuss.
Die PRIMA-IS wird von einem Kuratorium geleitet. Alle teilnehmenden Länder sind im Kuratorium vertreten. Das Kuratorium ist das Entscheidungsgremium der PRIMA-IS. Das Kuratorium beschließt nach Zustimmung der Kommission Folgendes: Das Kuratorium überprüft, ob die Bedingungen gemäß Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c erfüllt sind, und unterrichtet die Kommission entsprechend. Das Kuratorium genehmigt die Teilnahme von nicht mit Horizont 2020 oder „Horizont Europa“ assoziierten Drittländern — außer den in Artikel 1 Absatz 2 genannten Ländern — an der PRIMA nach Prüfung der Relevanz der Teilnahme dieser Drittländer im Hinblick auf die Verwirklichung der Ziele der PRIMA. Jedes teilnehmende Land hat eine Stimme im Kuratorium. Die Beschlussfassung erfolgt einvernehmlich. Kann kein Einvernehmen erzielt werden, so fasst das Kuratorium seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von mindestens 75 % der abgegebenen gültigen Stimmen. Die Union, vertreten durch die Kommission, wird zu allen Sitzungen des Kuratoriums als Beobachterin eingeladen und kann an seinen Diskussionen teilnehmen. Sie erhält zu diesem Zweck alle erforderlichen Unterlagen.
das Jahresarbeitsprogramm der PRIMA;
die gemeinsamen Grundsätze nach Artikel 6 Absatz 9;
die Pflichten der teilnehmenden Länder hinsichtlich der Berichterstattung an die PRIMA-IS.
Das Kuratorium legt die Zahl der Mitglieder des Lenkungsausschusses fest, die mindestens fünf betragen muss. Das Kuratorium ernennt die Mitglieder des Lenkungsausschusses. Der Lenkungsausschuss überwacht die Arbeit des Direktors und berät das Kuratorium in Bezug auf die Durchführung der PRIMA durch das Sekretariat. Er gibt insbesondere Leitlinien zur Ausführung des jährlichen Haushaltsplans und zum Jahresarbeitsprogramm vor.
Das Kuratorium setzt das Sekretariat der PRIMA-IS als Exekutivorgan der PRIMA ein. Das Sekretariat
setzt das Jahresarbeitsprogramm um;
leistet Unterstützung für die anderen Einrichtungen der PRIMA-IS;
beobachtet die Durchführung der PRIMA und erstattet darüber Bericht;
verwaltet den in Artikel 3 Absatz 1 genannten Finanzbeitrag der Union und die Finanzbeiträge der teilnehmenden Länder und erstattet über ihre Nutzung Bericht;
steigert die Außenwirkung der PRIMA durch Aufklärung und Kommunikation;
arbeitet mit der Kommission entsprechend der in Artikel 8 genannten Finanzpartnerschafts-Rahmenvereinbarung zusammen;
stellt die Transparenz der PRIMA-Tätigkeiten sicher.
Das Kuratorium ernennt einen wissenschaftlichen beratenden Ausschuss, der sich aus renommierten unabhängigen Sachverständigen zusammensetzt, die in den für die PRIMA relevanten Gebieten kompetent sind. Das Kuratorium legt die Zahl der Mitglieder des wissenschaftlichen beratenden Ausschusses und die Regelungen für ihre Benennung im Einklang mit Artikel 49 der Verordnung (EU) 2021/695 fest. Der wissenschaftliche beratende Ausschuss
berät das Kuratorium zu strategischen Prioritäten und Bedürfnissen;
berät das Kuratorium zum Inhalt und Umfang des Entwurfs des Jahresarbeitsprogramms aus wissenschaftlicher und technischer Sicht;
überprüft die wissenschaftlichen und technischen Aspekte der Durchführung der PRIMA und gibt eine Stellungnahme zu ihrem Jahresbericht ab.
In Absatz 1 erhalten die Buchstaben b, c und d folgende Fassung: „b) Benennung einer Einrichtung mit Rechtspersönlichkeit gemäß Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe c…
Um die gemeinsame Durchführung der PRIMA zu gewährleisten, sollte eine Durchführungsstelle (PRIMA implementation structure, im Folgenden „PRIMA-IS“)…
Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses (EU) 2017/1324 wurde die PRIMA-Durchführungsstelle (PRIMA-IS) im Jahr 2017 als spezielle Stelle…
Die Kommission führt bis zum 31. Dezember 2025 eine Zwischenbewertung und bis zum 31. Dezember 2031 eine Abschlussbewertung der PRIMA im Rahmen der Bewertungen…
Die PRIMA wird von mehreren Mitgliedstaaten und Drittländern (im Folgenden „teilnehmende Länder der PRIMA“), die sich in hohem Maße zu einer wissenschaftlichen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.