Erwägungsgrund 6 32017D1324
Die Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 nennt „Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft“ sowie „Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe“ als zwei der größten gesellschaftlichen Herausforderungen, die durch die Förderung von Investitionen in Forschung und Innovation angegangen werden müssen. In der Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 wird auch anerkannt, dass Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Innovation, die auf diese Herausforderungen abzielen, aufgrund der transnationalen und globalen Charakters von Klima und Umwelt sowie deren Größe und Komplexität und der internationalen Dimension der Lebensmittel- und Agrarversorgungskette auf Unionsebene oder darüber hinaus durchgeführt werden sollen.