Beschluss (EU) 2017/1346 des Rates vom 17. Juli 2017 über den im Namen der Europäischen Union auf der sechsten Tagung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Aarhus in Bezug auf die die Einhaltung des Übereinkommens betreffende Sache ACCC/C/2008/32 zu vertretenden Standpunkt
Die Union unterstützt weiterhin in vollem Umfang die wichtigen Ziele des Übereinkommens von Aarhus.
Erwägungsgrund 9 32017D1346
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