Erwägungsgrund 4 32017D1842
Die Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates enthält Mindestvorschriften für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in den Mitgliedstaaten und fordert die Mitgliedstaaten auf, über diese Mindestvorschriften hinauszugehen und Maßnahmen zur Förderung des offenen Datenzugangs anzunehmen.