Art. 13 32017D1869
Rechtliche Bestimmungen
Entsprechend den Erfordernissen der Durchführung dieses Beschlusses besitzt die EUAM Iraq die Fähigkeit, Dienstleistungs- und Lieferaufträge zu vergeben, Verträge und Verwaltungsvereinbarungen zu schließen, Personal einzustellen, Bankkonten zu führen, Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern, ihre Schulden zu regulieren und Partei in Gerichtsverfahren zu sein.