Erwägungsgrund 10 32017D1996
Das zweite, hilfsweise Ersuchen Deutschlands, die Fundstelle der Norm einfach zu streichen, gründet im Wesentlichen auf der Unzulänglichkeit der Norm in ihrer derzeitigen Form, insbesondere in Bezug auf die Installation und die anschließende Verwendung der fraglichen Bauprodukte in Erdbeben- oder Überschwemmungsgebieten.