Erwägungsgrund 7 32017D1996
Nach Artikel 17 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 enthalten harmonisierte Normen jedoch die Verfahren und Kriterien zur Bewertung der Leistung der unter sie fallenden Produkte. Mit dem in oder mit dieser Verordnung festgesetzten harmonisierten System sollen harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten geschaffen werden, nicht jedoch für deren Installation oder Verwendung.