Erwägungsgrund 9 32017D1996
Da das erste Ersuchen Deutschlands, die Fundstelle der Norm unter Vorbehalt zu belassen, indem Erdbeben- oder Überschwemmungsgebiete vom Anwendungsbereich ausgenommen werden, andere Fragen als den Inhalt der fraglichen Norm betrifft, sollte dieses Ersuchen als unzulässig erachtet werden.