Erwägungsgrund 13 32017D1996
Die behauptete Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund angesehen werden, die Fundstelle der Norm EN 12285-2:2005 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen.
Die behauptete Unvollständigkeit der Norm sollte daher nicht als hinreichender Grund angesehen werden, die Fundstelle der Norm EN 12285-2:2005 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen.