Erwägungsgrund 12 32017D1996
Auf Grundlage des Inhalts der Norm EN 12285-2:2005 sowie der von Deutschland, dem CEN und der Industrie vorgelegten Informationen und nach Konsultation der mit Artikel 64 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 und Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschüsse, herrscht weitgehende Einigkeit, dass die Fundstelle der Norm im Amtsblatt der Europäischen Union belassen werden sollte.