Erwägungsgrund 4 32017D1996
Nach Ansicht Deutschlands enthält die Norm keine Bestimmungen zur Ermittlung der Leistung der fraglichen Bauprodukte, wenn sie in Erdbeben- oder Überschwemmungsgebieten installiert werden. In den Bereichen Auslegung, Auflagerkonstruktion und Verankerung würden die erforderlichen einschlägigen Bewertungsverfahren vollständig fehlen. Auch könne nicht bewertet werden, inwieweit die Beanspruchungen aus Belastungen infolge von Erdbeben oder Überschwemmungen von diesen Bauprodukten aufgenommen werden könnten.