Erwägungsgrund 11 32017D2351
Obgleich Spanien entgegen der Ratsempfehlung vom 21. Juni 2013 keine wirksamen Maßnahmen zur Beendigung seines übermäßigen Defizits getroffen hat, ist doch anzuerkennen, dass im Haushalt 2012 und in geringerem Maße auch im Haushalt 2013 erhebliche Konsolidierungsanstrengungen zur Korrektur des übermäßigen Defizits unternommen wurden. Auf diese substanzielle strukturelle Konsolidierungsanstrengung folgte die im Ratsbeschluss vom 12. Juli 2016 angemerkte Konsolidierungsmüdigkeit, die vor dem Hintergrund schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu sehen ist, die sich auch auf den sozialen Zusammenhalt ausgewirkt haben. Diese Rahmenbedingungen hielten in dem von der letzten Ratsempfehlung erfassten Zeitraum trotz der kräftigen Erholung der Wirtschaft seit dem dritten Quartal 2013 an. Die Produktionslücke betrug 2013 – 8,5 % des GDP-Potenzials und wies 2015 trotz einer raschen Verbesserung nach wie vor einen negativen Wert auf (– 4,0 %). Die Arbeitslosenquote erreichte 2013 mit 26,1 % ihren Höchststand, und soziale Ausgrenzung und Ungleichheit verschärften sich im Zuge der Krise, sodass der Anteil der Bevölkerung, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, 2014 auf 29,2 % — einen der höchsten Werte in der Union — angestiegen ist.