Erwägungsgrund 13 32017D2351
Für 2016 hat die spanische Regierung — obwohl nur geschäftsführend im Amt — defizitsenkende Maßnahmen eingeleitet und ist damit der Empfehlung der Kommission vom 9. März 2016 zu den Maßnahmen, die Spanien ergreifen sollte, um eine rechtzeitige Korrektur seines übermäßigen Defizits zu gewährleisten, gefolgt, was ausdrücklich begrüßt wird. So hat die Regierung zur Durchsetzung nationaler Bestimmungen, die die Regionalregierungen zur Haushaltsdisziplin zwingen sollen, insbesondere am 6. April zwölf Regionalregierungen dazu aufgefordert, eine Kürzung ihrer Haushaltsmittel zu beschließen, damit für 2016 die Einhaltung der Defizitziele auf regionaler Ebene gewährleistet ist. Während die bislang von diesen Regierungen für 2016 beschlossenen Ausgabenkürzungen deutlich unter dem im Stabilitätsprogramm angegebenen Wert liegen, hat die spanische Zentralregierung eine Kürzung der Haushaltsmittel um rund 0,2 % des BIP beschlossen. Am 13. Juli hat die geschäftsführende spanische Regierung zugesagt, weitere defizitsenkende Maßnahmen einzuleiten, was ebenfalls begrüßt wird. Um zu gewährleisten, dass die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer die im Stabilitätsprogramm 2016 erwartete Höhe erreichen, sind auf der Einnahmenseite Änderungen am Körperschaftsteuergesetz geplant, die unmittelbar nach Bildung der neuen Regierung beschlossen werden sollen, um den Einnahmenausfall im Umfang von etwa 0,5 % des BIP auszugleichen, der für 2016 infolge der Änderung der Regelung für Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (pagos fraccionados) erwartet wird. Auf der Ausgabenseite kann der am 14. Juli gefasste Beschluss, den Termin für das Ende des Haushaltsjahres der Zentralregierung vorzuziehen, dazu beitragen, die Ausgabenentwicklung in der zweiten Jahreshälfte 2016 einzudämmen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen bestehen jedoch nach wie vor erhebliche Risiken: So ist fraglich, ob die erforderlichen Änderungen am Körperschaftsteuergesetz rechtzeitig vom Parlament verabschiedet werden können und ob sie ausreichen, um den erwarteten Ausfall bei den Körperschaftsteuereinnahmen zu kompensieren. Darüber hinaus hat die Regierung die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Bekämpfung des Steuerbetrugs zugesagt.