Erwägungsgrund 6 32017D0561
Der Gemischte Ausschuss EU-Mexiko wird einen Beschluss annehmen, mit dem die Anwendung der Ursprungsregeln der Bemerkungen 2 und 3 zum vierten Mal verlängert wird. Der Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2019.
Der Gemischte Ausschuss EU-Mexiko wird einen Beschluss annehmen, mit dem die Anwendung der Ursprungsregeln der Bemerkungen 2 und 3 zum vierten Mal verlängert wird. Der Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2019.