Erwägungsgrund 8 32017D0561
Anhang III Anlage II des Beschlusses Nr. 2/2000 sollte daher geändert werden, um die Anwendung der Ursprungsregeln der Bemerkungen 2 und 3 dauerhaft zu verlängern.
Anhang III Anlage II des Beschlusses Nr. 2/2000 sollte daher geändert werden, um die Anwendung der Ursprungsregeln der Bemerkungen 2 und 3 dauerhaft zu verlängern.