Erwägungsgrund 7 32017D0561
Es ist angemessen, die Anwendung der Ursprungsregeln der Bemerkungen 2 und 3 dauerhaft zu verlängern, da sie mit den Grundsätzen der Modernisierung des Abkommens in Einklang stehen.
Es ist angemessen, die Anwendung der Ursprungsregeln der Bemerkungen 2 und 3 dauerhaft zu verlängern, da sie mit den Grundsätzen der Modernisierung des Abkommens in Einklang stehen.